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mixins.searchInfo_searchTermNachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen.
Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. 
Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen

Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bahnhofstraße 2
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

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