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mixins.searchInfo_searchTermVorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Ingelheim am Rhein

Aktualisierung der Frist:

Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde kann nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Ingelheim - 60/2 Bauaufsicht

Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Gartenfeldstraße 10
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr



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