Briefwahl beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 25 Abs. 2 der Bundeswahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.
Neben der elektronischen Beantragung können die Unterlagen auf dem Postweg sowie persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist im Untergeschoss in Raum 027 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar. Weiter kann der Antrag per E-Mail an die Adresse briefwahl@woerth.de gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass alle erforderlichen Daten angegeben werden (s. o.) und dass jeder Wahlberechtigte einen eigenen Antrag stellen muss; Sammelanträge in einer E-Mail, z. B. für eine ganze Familie, sind nicht zulässig.