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mixins.searchInfo_searchTermKfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Bemerkung:
Außenstelle der KV Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 53329

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle:
jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten

Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.

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