Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung

An Fronte Diez 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 960-0
07274 960-247

Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Alle Informationen anzeigen