Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines studienbezogenen Praktikums EU besitzen und Ihr Praktikum verlängern möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Eine Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten noch nicht ausgeschöpft ist.
Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem gesetzlichen Vertreter (in der Regel von einem Elternteil) begleitet werden. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern grundsätzlich zusammen in der Behörde erscheinen und gemeinsam den Antrag für Sie stellen. Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist dem anderen sorgeberechtigten Elternteil durch diesen eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung auszustellen.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig. Dieses sind in Landkreisen die Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen .
- Sie befinden sich in einem laufenden Studium in einem Drittstaat (außerhalb der EU oder des EWR) oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
- Sie möchten die Praktikumsvereinbarung verlängern.
- Der Praktikumsgeber verlängert die Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtung zur Übernahme von Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung des Praktikums möglicherweise für Ihren Lebensunterhalt während Ihres unerlaubten Aufenthalts in Deutschland oder für Ihre Abschiebung entstehen könnten).
- Das Praktikum entspricht in Fach und Niveau weiterhin Ihrem Hochschulabschluss oder laufenden Studium.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aufenthaltstitel (Studienbezogenes Praktikum EU)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (zum Beispiel Eigenkapital, Stipendium, Verpflichtungserklärung, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto bei einer Bank, Bankbürgschaft, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
- Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
- Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Immatrikulationsbescheinigung)
- Praktikumsvereinbarung mit dem Praktikumsgeber mit folgendem Inhalt:
- Beschreibung des Programms für das Praktikum (einschließlich Bildungsziel, Lernkomponenten),
- Angaben zur Dauer des Praktikums,
- die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung,
- Arbeitszeiten und
- das Rechtsverhältnis zwischen Praktikumsnehmer und Praktikumsgeber.
- Kostenübernahmeerklärung des Praktikumsgebers
- Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kostenhöhe (fix):
- 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
- 48,00 Euro für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
- 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
- 46,50 Euro für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Bemerkung: URL zur Gebührenbildung
- § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Bemerkung: URL zur Gebührenbildung
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für eine Gesamtgeltungsdauer von sechs Monaten erteilt. Die weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.
(bei Spanne): ca. 6 bis 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit.
- Bei Praktika, die einen Zeitraum von sechs Monaten überschreiten, kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Weiterbildung in Betracht kommen. Auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche kann im Anschluss an das Praktikum für weitere sechs Monate im Betracht kommen, wenn der Ausländer aufgrund seiner Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung oder als Fachkraft mit akademischer Ausbildung anzusehen ist.
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
13.03.2023
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
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Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Annahmeschluss Ausländerbehörde:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Ansprechpartner
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Bemerkung:
3. OG
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Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen Mobiler-ICT-Karte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Freiberufler
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilli-gendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausstehender Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund schulischer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Flüchtlinge
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Opfer einer Straftat
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für außergewöhnliche Härtefälle
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Beamter
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Brexit
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
- Niederlassungserlaubnis Erteilung
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstä-tigkeit für Freiberufler beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
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3. OG
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Zuständig für:
- Germersheim:
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
- Ausländerangelegenheiten - Aufenthalt in Deutschland beenden
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
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- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
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