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Abstammungsurkunde

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen

Mannheimer Straße 24
67098 Bad Dürkheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06322 935-0
06322 9351099
Montag bis Freitag08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr

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