Lernmittelfreiheit
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.
Lernmittelfreiheit
Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen sowie des Berufsvorbereitungsjahres in Vollzeitform sind von den nachfolgenden Regelungen befreit, da alle Lernmittel und aus pädagogischen Gründen sonstige Materialien von Gesetzes wegen kostenfrei ausgeliehen werden.
Allgemeine sowie schuljahresspezifische Informationen zur Lernmittelfreiheit und der entgeltlichen Schulbuchausleihe sind unter den rechts angegebenen Links abrufbar. Weiterhin wird auf wichtige Termine regelmäßig über den Internetauftritt des Landkreises sowie in den Kreisnachrichten hingewiesen.
Lernmittelfreiheit Abgabefrist: 17. März 2025
Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei.
Nach dem oben genannten Termin gestellte Anträge werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt, z.B. bei nachträglicher Schulanmeldung, unterjährigem Schulwechsel oder Wiederholung der Abgangsklasse. Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit sollte daher vorsorglich gestellt werden, d.h. auch im Falle einer noch ausstehenden Entscheidung zum Besuch einer konkreten Schule oder einer ungewissen Versetzung.
Informationen zur Lernmittelfreiheit und die Antragsformulare finden Sie HIER.