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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

Parkplatz: "Parkplatz vor dem Gebäude", Anzahl: 10, Gebühren nein
Parkplatz: "Parkplatz im Innenhof", Anzahl: 8, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: "Behindertenparkplätze im Innenhof", Anzahl: 2, Gebühren nein
+49 2631 802-6666
+49 2631 802-470

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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