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mixins.searchInfo_searchTermEinfaches Führungszeugnis

Einfaches Führungszeugnis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
  • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

Parkplatz: "Parkplatz vor dem Gebäude", Anzahl: 10, Gebühren nein
Parkplatz: "Parkplatz im Innenhof", Anzahl: 8, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: "Behindertenparkplätze im Innenhof", Anzahl: 2, Gebühren nein
+49 2631 802-777

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr
Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.
Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

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