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Verkaufsoffener Sonntag

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.

Spezielle Hinweise für Stadt Neuwied

Für 2025 sind in Neuwied folgende verkaufsoffene Sonntag freigegeben:

  • 2. Februar 2025 (Festival der Currywurst + ChocolART)
  • 27. April 2025 (Gartenmarkt)
  • 12. Oktober 2025 (Markttage)
  • 30. November 2025 (Knuspermarkt)

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

Parkplatz: "Parkplatz vor dem Gebäude", Anzahl: 10, Gebühren nein
Parkplatz: "Parkplatz im Innenhof", Anzahl: 8, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: "Behindertenparkplätze im Innenhof", Anzahl: 2, Gebühren nein
+49 2631 802-431

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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