Verkaufsoffener Sonntag
Quelle: BUS Rheinland-PfalzZur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.
Spezielle Hinweise für Stadt Neuwied
Für 2025 sind in Neuwied folgende verkaufsoffene Sonntag freigegeben:
- 2. Februar 2025 (Festival der Currywurst + ChocolART)
- 27. April 2025 (Gartenmarkt)
- 12. Oktober 2025 (Markttage)
- 30. November 2025 (Knuspermarkt)