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Wohnsitz ändern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
56159 Bendorf
Im Stadtpark 2
56170 Bendorf
02622 703-0
02622 703-114

Alle Informationen anzeigen