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mixins.searchInfo_searchTermKommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
56159 Bendorf
Im Stadtpark 2
56170 Bendorf
02622 703-0
02622 703-114

Alle Informationen anzeigen