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Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Mayen

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Mayen - Räumliche Planung

Rosengasse 2
56727 Mayen
02651 88-4021
02651 88-1900

Montag bis Donnerstag 

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag 

9.00 - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

  • Stadtplanung
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