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mixins.searchInfo_searchTermNebenwohnung anmelden

Nebenwohnung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen

Rosengasse 2
56727 Mayen
rollstuhlgerecht
02651 88-3303
02651 88-3304
02651 88-3305
02651 88-3310
02651 88-4013
02651 88-53303

Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Ausnahmen hiervon sind die Abholung eines Dokumentes oder dringende Notfälle wie ein verlorener Personalausweis oder Führerschein.

Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann.

An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Terminvereinbarung und unsere Online-Dienstleistungen:


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