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Wohnsitz Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Mayen

Wohnsitz Abmeldungen sind nach § 17 Abs. 2 nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.

( Bei Auszug ins Ausland oder in eine Nebenwohnung)

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen

Rosengasse 2
56727 Mayen
rollstuhlgerecht
02651 88-3303
02651 88-3304
02651 88-3305
02651 88-3310
02651 88-4013
02651 88-53303

Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Ausnahmen hiervon sind die Abholung eines Dokumentes oder dringende Notfälle wie ein verlorener Personalausweis oder Führerschein.

Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann.

An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Terminvereinbarung und unsere Online-Dienstleistungen:


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