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Einfache Melderegisterauskunft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen

Rosengasse 2
56727 Mayen
rollstuhlgerecht
02651 88-3303
02651 88-3304
02651 88-3305
02651 88-3310
02651 88-4013
02651 88-53303

Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Ausnahmen hiervon sind die Abholung eines Dokumentes oder dringende Notfälle wie ein verlorener Personalausweis oder Führerschein.

Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann.

An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Terminvereinbarung und unsere Online-Dienstleistungen:


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