Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Es fallen keine Gebühren an.
Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Andernach
Für Informationen zu Gebühren melden Sie sich bei der Stadtverwaltung Andernach.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
13.06.2022
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Andernach - Melde- und Passwesen
Besucheranschrift
Läufstraße 11
56626 Andernach
56626 Andernach
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon
02632 922-331
Fax
02632 922-242
Webseite
Stadt Andernach - Ordnungsamt
Besucheranschrift
Am Statdtgraben 29
56626 Andernach
56626 Andernach
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon
02632 922-147
Fax
02632 922-242