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mixins.searchInfo_searchTermTraubenernte- und Weinerzeugung für Produkte aus eigenen Erzeugnissen (TEM / WEM) melden

Traubenernte- und Weinerzeugung für Produkte aus eigenen Erzeugnissen (TEM / WEM) melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Winzerin oder Winzer mit mehr als 0,1 Hektar Rebfläche, Genossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annimmt, müssen Sie Ihre Traubenernte und Weinerzeugung der zuständigen Stelle melden.

Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen Sie Ihre Weinerzeugung und Traubenernte nicht zu melden.

Als Vollablieferin oder Vollablieferer von Teilflächen, also sogenannte Teilablieferin oder Teilablieferer, die nur einen Teil ihrer Ernte abliefern, müssen Sie die gesamte Erntemenge angeben, auch die Trauben beziehungsweise Traubenmoste, die an die Erzeugergemeinschaft/Genossenschaft abgegeben wurden.

Dies gilt nicht, wenn alle Teilabliefererinnen oder Teilablieferer einer Genossenschaft oder anerkannten Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe der Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben. Dann werden die einzelnen Teilablieferinnen und Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder anerkannten Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Es wird kein Bescheid durch die Behörde erstellt.

 

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Postanschrift 1851
55508 Bad Kreuznach, Stadt

Bemerkung:

Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach, Stadt

Bemerkung:

Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

+49 671 793-0
+49 671 793199

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

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