Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIst ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.
Bei der Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Zulassungsbezirk der Kreisverwaltung Cochem-Zell kann auf Wunsch des Fahrzeughalters von der Umkennzeichnung der amtl. Kennzeichen abgesehen werden, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist und auf den gleichen Halter umgemeldet werden soll. Fahrzeughalter und Fahrzeug bleiben also das Gleiche.