Vorläufigen Personalausweis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Wichtig: Zum Stichtag 01.05.2025 erfolgt eine bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens. Es gibt dabei keinen Übergangszeitraum. Die Stadt Idar-Oberstein hat auf diese Vorgaben keinen Einfluss und keinen Entscheidungsspielraum für Ausnahmeentscheidungen. Bitte berücksichtigen Sie das Datum Ihres Termins, nicht das Datum der Terminbuchung.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden ( z. B. zum Nachweis des Familienstandes oder der Staatsangehörigkeit) notwendig werden.
Haben Sie Zweifel, welche Unterlagen mitzubringen sind, raten wir zur telefonischen Rückfrage unter Tel. 06781-64 3800
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: nein
Gebühr: 13,00 EURVorkasse: neinZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Geltungsdauer: 3 Monate
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
29.08.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt
Adresse
55743 Idar-Oberstein
Besucheranschrift
55743 Idar-Oberstein
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Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro
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Gebäude: 01