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Hundehaltung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Idar-Oberstein

Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Idar-Oberstein - Stadtkämmerei

Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
06781 64-2000
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