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Reisepass: Kind mit eintragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.

Aufgrund erneut geänderter europäischer Bestimmungen sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union (Schengen-Raum), auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Weitergehende Auskünfte erteilen die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen

Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen

Kornmarkt 5
55543 Bad Kreuznach, Stadt
0671 800-850
0671 800-249

Mo. - Fr. 07:30 - 12.30 Uhr
Do. zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

Keine Kreditkartenzahlungen möglich!
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Ausweispapiere können auch ohne Termin im o.a. Zeitraum abgeholt werden.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de

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