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mixins.searchInfo_searchTermBei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen

Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen

Brückes 2-8
55545 Bad Kreuznach, Stadt
0671 800-850
0671 800-249

Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Keine Kreditkartenzahlungen möglich!
Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de

Link zur Online-Terminvergabe

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