Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Zuständig ist das Standesamt.
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Standesamt
Beurkundungen, Urkunden, Ehe, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Hochzeit, Heirat, Namen, Namensänderung, Geburt, Tod
Besucheranschrift
55545 Bad Kreuznach, Stadt
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. nachmittag 14.00 - 18.00 Uhr
Bemerkung:
Eheschließung, Beurkundungen und Ausgabe von Urkunden (Heirat, Lebenspartnerschaft, Namen, Namensänderung, Geburt, Tod)
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