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Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Sinzig - FB 3 - Ordnung

Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02642 4001-0
02642 4001-190

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: 

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr 

Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. 

Bürgerbüro im Rathaus: 

Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr
Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Sozialamt

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