Unternehmenskarte erneuern
Quelle: BUS Rheinland-PfalzLäuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
- als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.
- Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Antragsfrist: 6 MonateSie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
06.02.2023
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
67098 Bad Dürkheim
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):
Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden.
In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird mit Terminvergabe gearbeitet.
Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:
Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
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Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung):
Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung):
Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung):
Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
67098 Bad Dürkheim
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Bad Dürkheim:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Führerschein ändern wegen Sehhilfe
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle (Ref. 32)
Adresse
67098 Bad Dürkheim