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Bebauungsplan

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
56171 Vallendar
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 261 6503-0
+49 261 6503-177

Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
montags 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung

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