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mixins.searchInfo_searchTermAufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft

Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch Urteil des Familiengerichts aufgehoben.


Die Lebenspartner müssen sich im Aufhebungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, d. h. sie müssen auch den Aufhebungsantrag auf diesem Weg einreichen.
Wenn ein Lebenspartner im Rahmen des Aufhebungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchte, kann er der Aufhebung zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Daun - FB 2 - Bürgerdienste

Abteilungsleiter: Natalie Ivanov
Vertreter: Heidi Bender

Leopoldstraße 29
54550 Daun
06592 939-0
06592 939-200

Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

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