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Jagdangelegenheiten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Jagd hat u. a. zum Ziel:

  • einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
  • bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
  • Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
  • die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
  • eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
 
Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.
Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
 
Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
 
Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
 
Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Mendig

Jagdwesen

Im Bereich der Verbandsgemeinde Mendig bestehen folgende Jagdgenossenschaften:


Jagdbezirk Bell
Jagdvorsteher:
Rolf Schlich
Grabenstraße 17
56745 Bell

Jagdbezirk Niedermendig
Jagdvorsteher:
Josef Weiler
Brauerstraße
56743 Mendig

Jagdbezirk Obermendig
Jagdvorsteher:
Dennis Berresheim
Fallerstraße 56
56743 Mendig

Jagdbezirk Rieden
Jagdvorsteher:
Heinz Buhr
Kirchstr. 32
56745 Rieden

Jagdbezirk Thür
Jagdvorsteher:
Olaf Berresheim 
Breitsteinstr. 20
56743 Thür

Jagdtbezirk Volkesfeld
Jagdvorsteher:
Christioph Schlich
Birkenhof
56745 Volkesfeld

Ansprechpartner: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als untere Jagdbehörde
zuständig in jagdlichen Angelegenheiten
Herr Erlemann Telefon 0261/108-561

Verbandsgemeindeverwaltung Mendig
zuständig für die Verwaltung der Genossenschaften Bell, Obermendig
und Volkesfeld
Frau Pawlak Telefon 02652/9800-51

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Mendig - Fachbereich 3 - Finanzen

Marktplatz 3
56743 Mendig
02652 9800-0
02652 9800-19
Montag - Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Montag - Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

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