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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 3.3 Verkehrswesen

 

Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-0
0631 7105-474
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