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Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schulausbildung oder Ihrem Studium ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 3 Monaten ableisten. Auslandspraktika im Zusammenhang mit dem Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind nicht förderungsfähig.
 
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant die Beträge, die auch für den Besuch der Ausbildungsstätte, mit dem das Praktikum im Zusammenhang steht, geleistet werden.
 
Bei einem Praktikum im Ausland erfolgt zusätzlich eine pauschale Reisekostenerstattung. Sofern Sie das Bestehen einer Auslandskrankenversicherung nachweisen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten. Bei einem Praktikum im außereuropäischen Ausland können ggf., zum Ausgleich von Kaufkraftunterschieden, Zu- oder Abschläge auf den Bedarf erfolgen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Kreis Kaiserslautern

Marie-Curie-Straße 10
67667 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Pfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bruchwiesenstraße 31
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 33
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kaiserstraße 27
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-0
0631 7105-474

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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