Beihilfe Tierseuchenkasse
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um Verluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, zu mindern. Darüber hinaus gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erhaltung der Tiergesundheit.
Beihilfen werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker).
Die Beihilfen sind in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz geregelt.
Hinweis:. Eine Beihilfe wird nicht gewährt in Fällen, in denen das Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung vorsieht.
Bei aufkommendem Seuchenverdacht müssen Sie sofort das Veterinäramt der örtlich zuständigen Kreisverwaltung und einen Tierarzt informieren.
Der Antrag auf Beihilfe ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Der vollständige Antrag muss spätestens 30 Tage nach Eintritt des Schadens beim Veterinäramt eingegangen sein.
Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist insbesondere, dass Sie als Besitzer der Tiere
- bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
- die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
- rechtzeitig einen Tierarzt hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
- die Krankheit durch einen Tierarzt haben bestätigen lassen (z.B. durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
- die Verluste dokumentiert haben (z.B. durch Schlachtbescheinigungen).
Neben den Regelbeihilfen können auch Anträge auf freiwillige Beihilfen gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr
Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
66864 Kusel
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Zuständig für:
- Kusel:
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Meldung einer Tierhaltung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierseuchen
- Veterinärwesen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Adresse
66869 Kusel
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Position
Raum
Zuständig für:
- Kusel:
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- EU-Heimtierausweis Ausstellung
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
- Tierseuchen
- Veterinärwesen
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Besucheranschrift
66869 Kusel
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- EU-Heimtierausweis Ausstellung
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
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- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
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- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Veterinärwesen
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Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung
Adresse
66869 Kusel