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mixins.searchInfo_searchTermKommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
07274 53-0
07274 53-229

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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