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mixins.searchInfo_searchTermSondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

Arbeitsstellen/Baumaßnahmen, die sich auf die Straße und den Straßenverkehr auswirken, sind durch Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern und der Straßenverkehr zu regeln.

Wenn durch Arbeitsstellen/Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen (z.B. Lagern von Baumaterialien, Aufstellen von Baugeräten) Straßen, Wege und Plätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitsstellen/ Baumaßnahmen an der Straße selbst oder um Arbeiten neben oder über der Straße handelt.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Bemerkung:
Außenstelle der KV Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 53329

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle:
jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten

Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.

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