Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Tagesjagdschein beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
- Ausweis
- Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
- Zeugnis der Falknerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Verwaltungsgebühr: 17,00 EURVorkasse: neinhttps://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5AnlageMit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Widerspruch
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
26.11.2022
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Ordnungsbehörde
Adresse
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung:
Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache)
Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr