Sperrmüll Entsorgung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach, Stadt
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postanschrift 18 61
55543 Bad Kreuznach, Stadt
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon
+49 671 803-1954
Fax
+49 671 803-1939
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung:
Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache)
Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr