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mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines studienbezogenen Praktikums EU besitzen und Ihr Praktikum verlängern möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Eine Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten noch nicht ausgeschöpft ist.

Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 10 - Aufenthaltsrecht

Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 18 61
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Montag 8:00 Uhr - 11:30 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr

Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag geschlossen

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