Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.
Zuständige Behörde für die polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung) ist für die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen, mit Ausnahme der Bundesautobahnen, die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde. Soweit die Abwehr der Gefahr durch diese Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint, wird die Polizei tätig.
Das geparkte Kraftfahrzeug befindet sich beispielsweise im:
- Parkverbot
- Halteverbot
- vor Einfahrten
- Feuerwehrzufahrten
- Geh- und Radwegen
- im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
- auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz etc.
Für das Falschparken oder Parken ohne zulässigen Parkschein können unterschiedlich hohe Verwarn- oder Bußgelder fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog – Halten und Parken.
Statthafter Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.
Wenn Sie als Parker durch andere Kraftfahrzeuge zugeparkt wurden und am unfallfreien Ausparken gehindert werden, können Sie den Abschleppdienst rufen. Um die Kosten letztlich nicht selbst tragen zu müssen, empfiehlt es sich, das Abschleppen durch die zuständige Stelle zu beauftragen.
25.06.2019
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Besucheranschrift
56727 Mayen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Fachbereich
Leitung: Anna Döpgen
Ansprechpartner
Postfach
Adresse
56727 Mayen
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Vordereifel:
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bußgeld
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Fahrrad herrenlos melden
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Kraftfahrzeug herrenlos melden
- Parkausweis
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Straßensperrungen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben