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Schankerlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie möchten alkoholische Getränke ausschenken? Hierfür ist eine Schankerlaubnis erforderlich.

Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken. Eine Schankerlaubnis benötigen Sie auch dann, wenn alkoholische Getränke nicht innerhalb eines rein gastronomischen Betriebes, sondern als Nebenleistung zu einem anderen Gewerbebetrieb angeboten werden (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen eines Verkaufsgeschäftes – Erfrischungsbar in einem Kaufhaus; Verköstigung zur Steigerung des Verkaufs alkoholischer Getränke).

Sofern Sie von vornherein beabsichtigen, den Ausschank auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen (z.B. Sommersaison, Weihnachtszeit etc), können Sie eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt.

Wenn Sie den Ausschank alkoholischer Getränke anlassgebunden anbieten möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes“ stellen. 

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Stellen Sie bitte den schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Gestattung rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass je nach Größe der Veranstaltung mehr Vorlaufzeit benötigt wird. Gegebenenfalls sind im Erlaubnisverfahren weitere Behörden (z. B. Polizei) zu beteiligen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste

Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201
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