Kampfmittel melden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzKampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.
Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.
Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.
Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.
30.10.2019
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
65623 Hahnstätten
Adresse
56368 Katzenelnbogen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
65623 Hahnstätten
Telefon
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Aar-Einrich (Verbandsgemeinde):
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bußgeld
- Eichenprozessionsspinner
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Ratte melden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Weihnachtsmarkt
Adresse
65623 Hahnstätten
Telefon
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Aar-Einrich (Verbandsgemeinde):
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bußgeld
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Eichenprozessionsspinner
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Ratte melden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Weihnachtsmarkt
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
56130 Bad Ems