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mixins.searchInfo_searchTermSchulpflicht Zurückstellung beantragen

Schulpflicht Zurückstellung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.

Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.

Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grundschule Stadtkyll

GS Stadtkyll

Schulstr. 8
54589 Stadtkyll
06597 6592010
06597 6592009
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