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Abwassereinleitung in öffentliche Abwasseranlagen genehmigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

Die zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Städte und Gemeinden für Indirekteinleitungen erteilen zusätzlich eine satzungsrechtliche Genehmigung für die Einleitung des Abwassers in ihre jeweilige öffentliche Abwasseranlage, in der weitergehende Anforderungen enthalten sein können

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Kelberg - Verbandsgemeindewerke

Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung

Rufbereitschaft: 0160 98920773

Dauner Strasse 22
53539 Kelberg
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02692 872-31
02692 872-32
02692 872-33
02692 872-34
02692 872-35
02692 872-38
02692 872-39

Montag – Mittwoch

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr


Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr


Freitag

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

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