Ratte melden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzRatten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führt zu Geruchsbelästigung und sie übertragen zudem gefährliche Krankheiten.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten sowie wenn der Verursacher ein Dritter ist, wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt.
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (z.B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Viele Informationen zur Schädlingsbekämpfung hält die Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereit. Ist ihre Schädlingsbekämpfung erfolglos oder gar nicht erst erfolgt, kann es vorkommen, dass das zuständige Ordnungsamt (rechtliche) Maßnahmen anordnet.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 4.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
55756 Herrstein
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
55756 Herrstein
Adresse
55756 Herrstein
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Herrstein-Rhaunen:
- Anzeige aufnehmen
- Eine Versammlung anmelden
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Karneval
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Ratte melden
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Tierquälerei
- Verkaufsoffener Sonntag
- Weihnachtsmarkt
- Winterdienst
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
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55756 Herrstein
Adresse
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- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
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- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
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- Ratte melden
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Standplatzgenehmigung beantragen
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- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung