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Wasserversorgung sicherstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe, die grundsätzlich den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt. Sie haben in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, können diese Aufgaben jedoch auch an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen (z. B. an Zweckverbände). Für die Gemeinden erfüllen oft auch Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften die Aufgaben (z. B. Stadtwerke).

Eine Versorgungspflicht der Gemeinden besteht nicht,

1. wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist und
2. für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken.

Wenn die Wasserversorgung des Grundstückes über öffentliche Wasserversorgungsanlagen erfolgt, müssen Sie sich bei Fragen an die Gemeinde bzw. das zuständige Wasserversorgungsunternehmen wenden.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld

Weitere Informationen finden Sie bei dem zuständigen Versorger: 

Wasserversorgungs-Zweckverband "Maifeld-Eifel"
Eichenstraße 12
56727 Mayen


Telefon: 0 26 51 / 80 97 - 0

Telefax: 0 26 51 / 80 97 - 99
E-Mail: info@wvz-me.de


https://www.wvz-maifeld-eifel.de

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Maifeld

Die Verbandsgemeinde Maifeld gehört zum Landkreis Mayen-Koblenz und umfasst die Städte Münstermaifeld und Polch sowie die Ortsgemeinden Einig, Gappenach, Gering, Gierschnach, Kalt, Kerben, Kollig, Lonnig, Mertloch, Naunheim, Ochtendung, Pillig, Rüber, Trimbs, Welling und Wierschem.

Marktplatz 4-6
56751 Polch
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02654 9402-0
02654 9402-48
Alle Informationen anzeigen