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mixins.searchInfo_searchTermBefreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.

Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.

Zum Beispiel:

  • die Familienversicherung über den/die Ehepartner/in oder die Eltern
  • Minijob als Nebenjob: die Krankenversicherung läuft über die hauptberufliche Tätigkeit
  • Minijob bei Arbeitslosengeld II-Empfängern: die Agentur für Arbeit übernimmt ggf. die Krankenversicherung

Ihre zuständige Stelle:

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

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