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mixins.searchInfo_searchTermAufhebung der Ehe

Aufhebung der Ehe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.

Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nastätten - Standesamt

Bahnhofstraße 1
56355 Nastätten
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06772 802-0
06772 802-26

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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