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Bebauungsplan

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)

Die gültigen Bebauungspläne in der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) sind unter der Rubrik "Bauen und Wohnen" veröffentlicht.

Link: Bebauungspläne in der VG Eisenberg (Pfalz)

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

Fachbereichsleitung: Lothar Görg

Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06351 407-501
06351 407-505
  • Bauleitplanung
  • Dorferneuerung, Stadtsanierung
  • Förderung des Wohnungsbaues, Wohnungswesen
  • Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
  • Straßenverkehr
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

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