Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Antragsberechtigt sind:
- Die Ehegatten
- Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder
- Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder an dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Ansonsten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
- Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
- Die Eheschließung muss rechtswirksam sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.
- Ausländische Heirats- oder Eheurkunde, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte
- Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland
- Geburtsurkunden mit Beglaubigungen durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- Bei Geburt der Ehegatten im Ausland
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
- Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Nachweis über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
- Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen. Zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile - vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist („Rechtskraftvermerk“).
- Gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war.
- Weitere Unterlagen
- Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein
Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.
Gebühr: 64,00 - 127,00 EURVorkasse: neinDie Nachbeurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe kostet in Rheinland-Pfalz zwischen 64,00 und 127,00 Euro. Die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Es gibt keine Frist.
Vom Einzelfall abhängig.
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 49 Personenstandsgesetz (PStG)
11.06.2024
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Standesamt
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65582 Diez
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Zuständig für:
- Diez (Verbandsgemeinde):
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Heirat anmelden
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namensänderung
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbefall im Ausland beurkunden von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
Adresse
65582 Diez
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Zuständig für:
- Diez (Verbandsgemeinde):
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
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- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namensänderung
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbefall im Ausland beurkunden von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
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- Diez (Verbandsgemeinde):
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namensänderung
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbefall im Ausland beurkunden von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
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- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern