Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermNachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen

Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 

Antragsberechtigt sind:

  • Die Ehegatten
  • Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Standesamt

Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06432 501-0
06432 501-294

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Standesamt   






Alle Informationen anzeigen