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mixins.searchInfo_searchTermEingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternassistenz
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit
  • besondere Wohnform

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Neuwied

Wir möchten Sie auf unser Beratungsangebot hinweisen.

Die Beratung umfasst insbesondere:

  • die Leistungen der Eingliederungshilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem, 
  • die Leistungen anderer Leistungsträger,
  • die jeweiligen Verwaltungsabläufe,
  • Hinweise auf Leistungsanbieter im Landkreis Neuwied und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung,
  • eine gebotene Budgetberatung.

Im Rahmen des Beratungsangebotes können Sie, soweit erforderlich, bei der Antragsstellung unterstützt werden.

Auf Ihren Wunsch werden Sie im Beisein einer Person Ihres Vertrauens beraten. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder als Videokonferenz erfolgen.

Kontakt:

Beratung-Eingliederungshilfe@kreis-neuwied.de 

Tel.: 02631 803 628 oder

Tel.: 02631 803 458

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 41 - 2. Eingliederungshilfe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
02631 803-0
02631 80393-222

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